{"id":95660,"date":"2021-12-06T15:10:01","date_gmt":"2021-12-06T14:10:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=95660"},"modified":"2021-12-06T15:10:28","modified_gmt":"2021-12-06T14:10:28","slug":"garage-fuer-dienstwagen-die-unterstellkosten-sind-nicht-geltend-zu-machen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.carpr.de\/95660\/garage-fuer-dienstwagen-die-unterstellkosten-sind-nicht-geltend-zu-machen\/","title":{"rendered":"Garage f\u00fcr Dienstwagen Die Unterstellkosten sind nicht geltend zu machen"},"content":{"rendered":"
Berlin (ots)<\/p>\n
Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verf\u00fcgung gestellt bekommt, der kann im Regenfall die Unterstellkosten in seiner eigenen Garage nicht steuerlich geltend machen. So urteilte die Fachgerichtsbarkeit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS.<\/p>\n
(Nieders\u00e4chsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 14 K 21\/19, anh\u00e4ngig beim Bundesfinanzhof unter VIII R 29\/20)<\/p>\n
Der Fall: Ein Arbeitnehmer durfte einen Dienstwagen nutzen, mit dem er am Abend auch nach Hause fuhr. Wie in solchen F\u00e4llen \u00fcblich, musste er sich den geldwerten Vorteil f\u00fcr die Privatnutzung des PKW anrechnen lassen. Doch da hatte der Immobilienbesitzer eine Idee: Er versuchte, diesen geldwerten Vorteil anteilig um die auf seine Garage entfallenden Geb\u00e4udekosten zu mindern.<\/p>\n
Das Urteil: Die Finanzrichter stellten fest, dass nur Aufwendungen des Arbeitnehmers\/Steuerzahlers geltend gemacht werden k\u00f6nnten, die aus rechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden notwendig seien, um das Fahrzeug nutzen zu d\u00fcrfen. Dazu z\u00e4hle das Parken in der eigenen Garage normalerweise nicht.<\/p>\n
Pressekontakt:<\/p>\n
Dr. Ivonn Kappel
\nReferat Presse
\nBundesgesch\u00e4ftsstelle Landesbausparkassen
\nTel.: 030 20225-5398
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